Der Bebauungsplan, mit Rechtskraft von 1996, weist für den „Gückelsberg“ eine Wohnbaufläche von 15.4 ha aus. Da der Bedarf an MFH in Burgstädt zurückgegangen ist, erfolgte eine innere Erschließung des Baugebietes bisher nicht. Die viel zu groß ausgewiesene Wohnbaufläche blockierte andere Vorhaben. Diesen Missstand zu bereinigen erfordert eine Änderung des Bebauungsplanes. Mit der 1. Änderung […]
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